Technologie

Als Unternehmer oder Investor im Technologiesektor sind Sie ständig mit den Aufgaben in Ihrem Kerngeschäft befasst, etwa mit der Weiterentwicklung vom Business Case, mit Marktchancen und Innovationen. Gleichzeitig möchten Sie auch rechtliche Möglichkeiten nicht ungenutzt lassen und rechtliche Risiken begrenzen. Das Technologieteam von Stek nimmt Ihnen Ihre Sorgen ab, so dass Sie sich weiterhin Ihren Kernaufgaben widmen können.

Our team

Jan Bart van de Hel

Jan Bart van de Hel

Ruben Tros

Ruben Tros

“The lawyers at Stek are business-orientated individuals, who deliver good quality against acceptable rates.”

Chambers Europe

Technologie

Das Technologieteam ist ein multidisziplinäres Team von Anwälten aus verschiedenen Praxisgruppen von Stek. Das Team bündelt Kenntnisse und Erfahrungen im Technologiebereich und greift auf eine integrierte Strategie der verschiedenen rechtlichen Fachbereiche zurück, um so gut wie möglich Ihren Wünschen und Bedürfnissen zu entsprechen. Das Team zeichnet sich aus durch:

  • Expertise auf mehreren Fachgebieten;
  • jahrelange Erfahrung im Technologiesektor: Start-ups, Scale-ups, IT Service Provider, Online Platforms und verschiedene andere Produktentwickler oder Dienstleister im Technologiebereich;
  • kurze Wege, schnelles Eingreifen und immer Partner Involvement;
  • tatkräftige, persönliche und fachkundige Beratung, wobei einzig und allein Ihr Ergebnis zählt;
  • zugängliche Spitzenqualität zu scharf kalkulierten Vergütungssätzen.

Expertise

Die Teammitglieder haben Erfahrung mit unterschiedlichen Formen juristischer Unterstützung im Technologiesektor, unter anderem mit Fusionen und Übernahmen, Gerichtsverfahren und wettbewerbsrechtlichem Beistand.

Fusionen & Übernahmen

Unsere Teammitglieder betreuen unterschiedliche M&A-Vorgänge im Technologiesektor. Wir beraten sowohl Unternehmer als auch Unternehmen, die ihr Unternehmen (oder einen Teil davon) verkaufen, als auch Unternehmen, die eine Übernahme planen. Wir haben daneben besondere Erfahrung mit Technologieunternehmen, die von Finanzinvestoren übernommen werden oder sich als Anteilseigner an Investmentfonds beteiligen. Unsere Beratungstätigkeit umfasst unter anderem:

  • die Betreuung von Übernahme-Vorgängen (unter anderem Due-Diligence-Prüfungen);
  • die Durchführung von Legal Audits über rechtliche Compliance auf verschiedenen Rechtsgebieten;
  • die Ausgestaltung eines Management- oder Arbeitnehmerbeteiligungsplans;
    die Umstrukturierung eines Konzerns oder einer Organisation (etwa durch Fusion oder Spaltung);
  • die Beurteilung von möglicherweise zulässigen Wettbewerbsbeschränkungen im Rahmen einer Übernahme;
  • mögliche Meldepflichten bei der niederländischen Behörde für Verbraucher und Markt (Autoriteit Consument en Markt / ACM) sowie die Beratung in der Frage, wie diese einzelnen Vorgänge so gut wie möglich durchlaufen werden können.

Compliance & Kontakt mit Behörden

Der Technologiesektor wird unter anderem von Wettbewerbs- und Datenschutzbehörden sorgfältig im Auge behalten. Welche Daten werden erhoben und was geschieht mit den gesammelten Daten? Werden diese Daten unrechtmäßig zum Nachteil von Verbrauchern und Wettbewerbern verwendet? Wie funktionieren die Algorithmen? Kommt die Preisgestaltung überhaupt in freier Weise zustande?

Das Team besitzt weit reichende Erfahrungen mit den verschiedenen Aufsicht führenden Stellen und mit Compliancefragen wie:

  • Besitzt Ihr Unternehmen eine Machtposition, wodurch Sie an bestimmte Regeln gebunden sind?
  • Worin liegen Risiken von Ihrem Algorithmus?
  • Wie müssen Sie mit Preismonitoring-Tools umgehen?
  • Wie vermeiden Sie verbotenes Geoblocking?
  • Was ist Ihre optimale Vertriebsform?
  • Wie verfährt man mit Inspektionen und Prüfungen (Dawn Raids) der Behörden?

Gerichtliche Verfahren

Trotz aller Vorkehrungen geht etwas schief bei Ihrem Dienstleister oder bei Ihnen. Oder Vereinbarungen werden nicht eingehalten, zum Beispiel aufgrund von Meinungsverschiedenheiten. Oder eine Aufsicht führende Stelle geht gegen Ihr Unternehmen vor. Experten auf dem Gebiet der Streitbeilegung unterstützen Sie bei der Suche nach der optimalen Lösung, ob dies nun eine regulatorische oder kaufmännische Meinungsverschiedenheit ist oder ein Gesellschafter- oder Haftungsstreit.

Erfahrungen

Im Folgenden geben wir eine Übersicht unserer unterschiedlichen rechtlichen Unterstützung im Technologiesektor, die oft aus einer multidisziplinären Perspektive erfolgt:

Fusionen & Übernahmen

  • Beratung der Rabobank beim Verkauf vom FinTech-Startup MyOrder an den börsennotierten Fonds Ease2Pay;
  • Beratung des verkaufenden Managements beim Verkauf der Mehrheitsbeteiligung am IT-Service Provider IlionX an Egeria;
  • Beratung vom IT-Unternehmen IlionX und Egeria bei der Übernahme des IT-Service Providers QNH Groep;
  • Beratung des verkaufenden Managements beim Verkauf des IT-Unternehmens Portiva an Green Park Investments;
  • Beratung von Strypes (Infrastruktur IT) beim Buy-out vom börsennotierten Fonds ICT NV;
  • Beratung beim teilweisen Buy-out eines Gründers und ehemaligen CEO eines Online-Plattform-Unternehmens;

Compliance

  • Beratung über dynamische Preisfestsetzung durch einen Dienstleister;
  • Verwendung von Algorithmen durch eine Online-Plattform;
  • Verwendung von Preismonitoring-Mitteln durch den Hersteller.

Beilegung von Streitigkeiten

  • Beratung eines Gesellschafters und Geschäftsführers eines großen Softwareunternehmens (u.a. auf dem Gebiet der dynamischen Preisfestsetzung und des Preismonitorings) bei einem umfangreichen Gesellschafterkonflikt;
  • VBO Makelaar gegen Funda: Missbrauch der Machtposition Funda durch Diskriminierung (Ranking Suchergebnisse, Kosten und Datenbankzugang), Schadensersatzforderung und Forderung der Gleichbehandlung;
  • Beratung eines Softwareunternehmens bei einem Konflikt mit einem internationalen HR-Dienstleister über den Kooperationsvertrag zwischen den Parteien;
  • Beratung eines IT-Unternehmens (u.a. auf dem Gebiet von Monitoring Tools and Dashboarding Solutions) bei einer Vertragsstreitigkeit mit einem Zulieferer;
  • Veerman q.q. (HPC Hard & Software Services B.V.) gegen NVM: Schadensersatzklage wegen Insolvenz aufgrund des zwingend vorgeschriebenen Einsatzes von NVM-Software.

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